Die Abrechnung der Leistungen erfolgt vollständig pauschaliert im Sinne von Fallpauschalen. Die komplette Liste der Leistungen und Fallpauschalen finden Sie hier.

Seit 01.07.2002 besteht eine Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt über die Abrechnung der Leistungen vor und nach der kurzstationären Behandlung.