Eine Behandlung im Rahmen von integra
steht allen VdAK-, AEV- und IKK-Versicherten offen, wenn sie
gesundheitlich dazu geeignet sind. Einige Begleit- und Vorerkrankungen
schließen diese aus, da die Nachbetreuung hier wesentlich intensiver
gestaltet werden muß und sich eine stationäre Behandlung nicht umgehen
läßt. Sie sollten sich bei diesbezüglichen Fragen vertrauensvoll an
Ihre Ärztin oder Ihren Arzt wenden, welcher Ihnen dann genau sagen
kann, ob für Sie eine derartige kurzstationäre Behandlung in Betracht
kommt. Mit über 100 möglichen Operationen steht ein umfangreiches Leistungsspektrum
in verschiedenen Fachgebieten zur Verfügung.
Die kurze Verweildauer ermöglicht es Ihnen, schon bald nach der
Operation in Ihre gewohnte Umgebung zurückzukehren. Auch die sonst
übliche Zuzahlung für die stationäre Behandlung entfällt. Die
Zufriedenheit mit der Behandlung in unserem Hause bitten wir, kurz in
einem Fragebogen zu beurteilen, welcher vom Medizinischen
Dienst der Krankenkassen (MDK) ausgewertet wird, der die
Einhaltung der Qualitätsstandards überwacht.
Sollte Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt nicht an diesem Projekt beteiligt sein, so besteht die Möglichkeit der Überweisung an teilnehmende ärztliche Kolleginnen oder Kollegen, welche Sie nach Abschluß der Behandlung wieder zurücküberweisen. Versicherte, welche der AOK oder BKK angehören, können sich stationär in unserem Haus selbstverständlich ebenfalls behandeln lassen. Das aktuelle integra-Magazin steht Ihnen zum Download im pdf-Format zur Verfügung (1,6 MB) |