Eine Behandlung im Rahmen von integra steht allen VdAK-, AEV- und IKK-Versicherten  offen, wenn sie gesundheitlich dazu geeignet sind. Einige Begleit- und Vorerkrankungen schließen diese aus, da die Nachbetreuung hier wesentlich intensiver gestaltet werden muß und sich eine stationäre Behandlung nicht umgehen läßt. Sie sollten sich bei diesbezüglichen Fragen vertrauensvoll an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt wenden, welcher Ihnen dann genau sagen kann, ob für Sie eine derartige kurzstationäre Behandlung in Betracht kommt. Mit über 100 möglichen Operationen steht ein umfangreiches Leistungsspektrum in verschiedenen Fachgebieten zur Verfügung. Die kurze Verweildauer ermöglicht es Ihnen, schon bald nach der Operation in Ihre gewohnte Umgebung zurückzukehren. Auch die sonst übliche Zuzahlung für die stationäre Behandlung entfällt. Die Zufriedenheit mit der Behandlung in unserem Hause bitten wir, kurz in einem Fragebogen zu beurteilen, welcher vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ausgewertet wird, der die Einhaltung der Qualitätsstandards überwacht.

Sollte Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt nicht an diesem Projekt beteiligt sein, so besteht die Möglichkeit der Überweisung an teilnehmende ärztliche Kolleginnen oder  Kollegen, welche Sie nach Abschluß der Behandlung wieder zurücküberweisen.

Versicherte, welche der AOK oder BKK angehören, können sich stationär in unserem Haus selbstverständlich ebenfalls behandeln lassen.

Das aktuelle integra-Magazin steht Ihnen zum Download im pdf-Format zur Verfügung (1,6 MB)